Arbeitsgemeinschaft Frieden e.V. an Petitionsausschuss
25.05.10 12:00 (0 Kommentare)
Arbeitsgemeinschaft Frieden e.V., Pfützenstraße 1, 54290 Trier
www.AGF-Trier.deTrier den 21.Mai 2010
Sehr geehrter Herr Burgard, sehr geehrte Mitglieder des Petitionsausschusses,
wir danken Ihnen für ihre Antwort vom 4. Mai 2010 auf unsere Petition vom 18. März 2010 und möchten die Gelegenheit nutzen unsere Position noch einmal klarzustellen und zu erweitern. Selbstverständlich sind auch wir zutiefst davon überzeugt, dass politische Bildung mehr sein sollte als die reine Vermittlung von Fakten und Daten. Deshalb begrüßen wir auch ausdrücklich die Bemühungen des Bildungsministeriums die Bildung im Sinne von Toleranz, Vielfalt und Demokratie zu gestalten. Die politische Bildung sollte sich dabei aber nach den Mindestanforderungen des Beutelbacher Konsenses richten, also dem Überwältigungsverbot, dem Kontroversitätsgebot und der Schülerorientierung.
Die Rahmenvereinbarung des Bildungsministeriums mit der Bundeswehr verstößt gegen diese anerkannten Grundsätze der politischen Bildung. Dies ist nicht nur unsere Meinung, sondern wird auch von anderen friedenspolitischen Institutionen wie der Informationsstelle Militarisierung e.V. (IMI) , der Internationalen Ärzteorganisation zur Verhütung des Atomkriegs/Ärzte in sozialer Verantwortung e.V. (IPPNW) und der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) geteilt. Im Besonderen das Kontroversitätsgebot sehen wir durch die Rahmenvereinbarung gefährdet. Dieses Gebot verlangt dass „Was in Wissenschaft und Politik kontrovers ist, muss auch im Unterricht kontrovers erscheinen.“ Hier kritisieren wir, dass beispielsweise unterschiedliche Standpunkte zu den Auslandseinsätzen der Bundeswehr von Jugendoffizieren nicht dargestellt werden können.
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